Prüfung berührungslos wirkender Schutzeinrichtungen (BWS Prüfung)

In welchen Zeitabständen müssen berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) überprüft werden?

Eine berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (BWS) erkennt ohne mechanisches Einwirken, ob Personen oder Körperteile in ein Schutzfeld eindringen. Zu den BWS zählen Sensoren wie z.B. Sicherheitslichtgitter, Sicherheitslichtschranken oder Sicherheits-Laserscanner.

Grundlage für die Prüfung berührungslos wirkender Schutzeinrichtung (BWS) ist in Deutschland die Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die Fristen bzw. Intervalle für die Prüfung sind dabei durch den Betreiber festzulegen. Die Prüfung muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Dies gilt bei Erstinbetriebnahme, Instandsetzung, Montage und auch bei außergewöhnlichen Anlässen, wie z.B. der Verlagerung einer Maschine.

Wonach richtet sich die Häufigkeit der BWS-Prüfungen?

Bei der Festlegung der Prüffristen muss beachtet werden, ob das Arbeitsmittel (die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung) Schäden verursachenden Einflüssen unterliegt, welche die Sicherheit beeinträchtigen können. Zudem haben folgende Kriterien Einfluss auf die Prüffrist:

  • Einsatzbedingung der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (Benutzungszeit pro Tag, Belastung)
  • Herstellerhinweise
  • Erfahrung mit dem "Ausfallverhalten" des Arbeitsmittels (der BWS)
  • Unfallgeschehen oder Häufung von Mängeln an vergleichbaren Arbeitsmitteln
  • Verschleiß, z.B. von Bremsen (dieser hat Einfluss auf die Reaktionszeit der Bewegung bis zum Stillstand der gefahrbringenden Bewegung)

Empfohlen wird eine Frist von 1x pro Jahr für die Prüfung je BWS. Je nach Anwendung und "Gefährlichkeit" der Maschine/Anlage sollte das Prüfintervall auf 1x pro 6 Monate verkürzt werden. Darüber hinaus kann es auch anderweitige Vorgaben für die Prüfung, z.B. durch spezielle technische Regeln o.ä., geben. In diesem Fall ist die dort angegebene Frist für die Prüfung zu beachten.

Wer darf eine berührungslos wirkende Schutzeinrichtung prüfen?

Gemäß BetrSichV muss eine befähigte Person die Prüfungen übernehmen. Die Pilz GmbH und Co. KG, Ostfildern, unterhält eine unabhängige, von DAkks akkreditierte Inspektionsstelle gemäß ISO 17020, die Schutzeinrichtungen an Maschinen und Anlagen prüfen darf.

Unsere Services im Bereich BWS

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