Ist es richtig, dass keine weiteren Sicherheitsmaßnahmen (Schutzzaun Lichtgitter, Schaltleisten) gegen Quetschen durch die abwärts- oder aufwärtsbewegende Last ergriffen werden müssen, wenn die Hubgeschwindigkeit eines manuell bedienten Kistenhebers klein ist (Grenzwert 2m/min)? Gibt es dazu eine C-Norm (z.B. DIN 1570 für Hubtische)?
Generell muss für den Hublift eine Risikobeurteilung erstellt werden. Der Hublift muss dann anhand dieser Risikobeurteilung gebaut und abgesichert werden.
Fällt der Hublift unter die Anforderungen der EN 1570-1, sollte diese Norm angewandt werden.
Weitere Informationen:
Der erste Schritt zur Maschinensicherheit: Risikobeurteilung