Die Betriebsanleitung wird im Allgemeinen vom Hersteller oder seinem (in der Gemeinschaft niedergelassenen) Bevollmächtigten erstellt. Es kann natürlich auch ein externer Dienstleister mit der Erstellung beauftragt werden, wobei diese nur in enger Zusammenarbeit mit dem Hersteller erfolgen kann. Grundlage hierfür bildet u.a. die Risikobeurteilung der Maschine.