Definitionen und Sicherheitsanforderungen gemäß der Niederspannungsrichtlinie

Definitionen und Sicherheitsanforderungen gemäß der Niederspannungsrichtlinie

Neben der Maschinenrichtlinie müssen für Maschinen und Anlagen oft weitere Richtlinien berücksichtigt werden. Enthält eine Maschine z. B. auch elektrische Ausrüstungen, so fällt diese häufig auch unter die Niederspannungsrichtlinie.

„Als elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Richtlinie gelten elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom […]“

Die Niederspannungsrichtlinie finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.

Offizieller Titel der Niederspannungsrichtlinie

RICHTLINIE 2014/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014  zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt

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