Normen sind Vereinbarungen zwischen unterschiedlichen Interessenverbänden (Hersteller, Verbraucher, Prüfstellen, Arbeitsschutzbehörden und Regierungen). Sie beschreiben den Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Je nach Einsatzort der Maschine oder des Produkts können verschiedene gesetzliche Regelungen zutreffen, die die Anwendung unterschiedlicher Normen erforderlich machen. Die korrekte Auswahl ist für den Maschinenhersteller ein Hilfsmittel zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Übersicht der Grundnormen (A+B-Normen)
Die Basis für die Sicherheit an Maschinen und Anlagen

Grundnormen (A- und B-Normen) treffen wesentliche Aussagen zur Konzeption, Strategie und Arbeitsweise - für die Sicherheit an Maschinen und Anlagen.

Die wichtigsten Grundnormen bzw. A- und B-Normen:
Sichere Konstruktion | |
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Allgemeine Gestaltungsleitsätze — Risikobeurteilung und Risikominderung |
EN ISO 12100 |
Wahl der Schutzeinrichtungen |
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Feststehende und beweglichen, trennenden Schutzeinrichtungen (Schutzzäune, Barrieren, Verdeckungen) |
EN ISO 14120 |
Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen (Verriegelung von Schutztüren, etc.) |
EN ISO 14119 |
Vermeidung von unerwartetem Anlauf |
EN 1037 |
Nicht-trennende Schutzeinrichtungen (Lichtgitter, Lichtschranken, Scanner, Trittmatten, etc.) |
EN ISO 13856-1/-2/-3 |
Zweihandschaltungen | EN 574 |
Zugangbeschränkende, verstellbare Schutzeinrichtungen Trennende Schutzeinrichtungen, feststehende und bewegliche | EN ISO 14120 |
Not-Halt | EN ISO 13850 |
Zusätzliche Schutzmaßnahmen | |
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Sicherheitsabstände (Schutz der oberen/ unteren Gliedmaße) | EN ISO 13857 |
Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen | EN 349 |
Körpermaße des Menschen, Zugänge an Maschinenarbeitsplätzen, Zugangsöffnungen, Körpermaßdaten | EN 547-1/-2/-3 |
Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten | EN ISO 13855 |
Funktionale Sicherheit und Sicherheitstechnische Anforderungen | |
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Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen | EN ISO 12100, EN ISO 13849-1, EN / IEC 62061 |
Sicherheitstechnische Anforderung Pneumatik | EN ISO 4414 |
Sicherheitstechnische Anforderung Hydraulik | EN ISO 4413 |
Elektrische Ausrüstung | EN 60204-1, EN 60947-5-Reihe, DGUV Vorschrift 3 |
Schutzeinrichtungen sind erforderlich, um Menschen so weit als möglich vor Gefahren zu schützen, die eine Maschine im Betrieb hervorrufen kann. Der Hersteller ist in der Pflicht, eine angemessene Schutzeinrichtung auszuwählen. Diese darf die Gefahr weder erhöhen noch die Arbeit an der Maschine behindern. Es liegt im Interesse des Herstellers, seine Entscheidung genau zu begründen, bestimmte bewegliche Teile nicht mit Schutzeinrichtungen auszurüsten.
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