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Normen für Schutzeinrichtungen
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Können Gefahren, die von Maschinen ausgehen, konstruktiv nicht ausreichend minimiert oder ganz ausgeschlossen werden, sind gemäß Maschinenrichtlinie Schutzeinrichtungen vorzusehen.
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Unter einer Schutzeinrichtung versteht man technische Schutzmaßnahmen, die zwischen dem Gefahrenbereich und dem Nutzer angeordnet sind. Grob unterscheidet man in trennende und nicht trennende Schutzeinrichtungen.
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Trennende versus nicht trennende Schutzeinrichtungen
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Trennende Schutzeinrichtungen
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Eine trennende Schutzeinrichtung ist ein Maschinenteil, das mit Hilfe eines gegenständlichen Hindernisses einen Schutz gewährleistet. Die Schutzeinrichtung kann aus einem Gehäuse, einem Deckel, einer Tür, einer Einfriedung o.ä. bestehen.
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Dabei unterscheidet man ihre Art nach feststehenden oder beweglichen Schutzeinrichtungen.
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Nicht-trennende Schutzeinrichtungen
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Im Gegensatz dazu besitzen nicht-trennende Schutzeinrichtungen keine physische Barriere, die den unmittelbaren Zugang zur Gefahrstelle verhindert.
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Sonderfall zugangsbeschränkende, verstellbare Schutzeinrichtungen
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Verstellbare Schutzeinrichtungen werden eingesetzt, wenn der Zugang zu den Gefahrenbereichen nicht völlig untersagt werden kann. Das ist z.B. beim Bohrer einer Bohrmaschine oder beim Kreissägeblatt der Fall.
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Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen
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Die Wirksamkeit bestimmter Arten von Schutzeinrichtungen hängt teilweise von der richtigen Anordnung der betreffenden Teile der Einrichtungen in Bezug auf den Gefahrbereich ab. Bei der Entscheidung über diese Anordnungen sind eine Reihe von Gesichtspunkten zu berücksichtigen, wie:
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- Art der zu verwendenden Einrichtungen;
- Ansprechzeiten der verwendeten Schutzeinrichtungen;
- Zeit bis sichergestellt ist, daß die Maschine nach dem Ansprechen der Schutzeinrichtung einen sicheren Zustand erreicht hat , z. B. die Maschine stillgesetzt ist;
- Bio-mechanische und anthropometrische Daten von Körperteilen;
- Der Weg, den ein bestimmtes Körperteil nimmt, wenn es sich von den Sensor- oder Betätigungsorganen aus in Richtung Gefahrbereich bewegt;
- Die mögliche Anwesenheit einer Person zwischen der Einrichtung und dem Gefahrbereich;
- Die Möglichkeit des unerkannten Zugangs zum Gefahrbereich.
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Die Wahl der angemessenen Schutzeinrichtung
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Der Hersteller muss eine der Gefahr angemessene Schutzeinrichtung auswählen (Sensorvorrichtungen, Zweihandschaltungen usw.). Natürlich darf die gewählte Schutzeinrichtung die Gefahren nicht erhöhen oder die Arbeit unmöglich machen. All dies ist bei der Auswahl der Vorrichtung umfassend zu bewerten.
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Der Hersteller muss sicherstellen, dass Schutzeinrichtungen oder Schutzvorrichtungen keine weiteren Gefahren verursachen (z.B. ein Verstopfen der Maschine, das das Bedienungspersonal veranlassen könnte, die Verstopfung unter gefährlichen Bedingungen zu beseitigen, usw.).
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Daher liegt es im Interesse des Herstellers, seine Entscheidung genau zu begründen, bestimmte bewegliche Teile nicht mit Schutzeinrichtungen auszurüsten.
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