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Richtlinien und Gesetze in Europa
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In Europa wird der "New Approach" - also die Trennung von Normen und Gesetzgebung - verfolgt. Der Gedanke eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes lässt sich bis auf die Anfänge der 70'er Jahre zurückverfolgen. Die Niederspannungsrichtlinie ist die erste europäische Gesetzgebung, die dem Ansatz zur Harmonisierung eines gemeinsamen Binnenmarktes Rechnung trägt.
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Für die Produkte, die unter eine oder mehrere der nachfolgend genannten Richtlinien fallen, existiert eine CE-Kennzeichnungspflicht. Diesen Produkten muss auch eine Konformitätserklärung beigefügt sein. Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass damit alle Anforderungen der europäischen Richtlinien eingehalten werden, unter die sein Produkt fällt. Er kann damit sein Produkt innerhalb des Geltungsbereich der EU ohne Rücksicht auf nationale Bestimmungen einführen und vertreiben. Konformitätserklärungen für Pilz-Produkte finden Sie übrigens in unserem Downloadbereich.
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Richtlinien für eine CE-Kennzeichnungspflicht
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- ATEX (94/9/EG)
- Aufzüge (95/16/EG)
- Bauprodukte (89/106/EWG)
- Druckgeräterichtlinie (97/23/EG)
- EMV-Richtlinie (2004/108/EG)
- Gasverbrauchseinrichtungen (2009/142/EG)
- Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
- Medizinproduktrichtlinie (93/42/EWG)
- Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG)
- Persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG)
- Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG)
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Umsetzung von Richtlinien in nationales Recht
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Die Adressaten der Richtlinien sind die Mitgliedsstaaten, welche die Pflicht haben, die europäischen Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Zum Beispiel ist dies in Deutschland i.d.R. über das Produktsicherheitsgesetz realisiert.
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Viele Aussagen der EG-Richtlinien bedürfen der Konkretisierung. Solche Konkretisierungen dürfen die EG-Mitgliedstaaten jedoch nicht durch gesetzliche Vorschriften vornehmen. EG-Richtlinien werden also nicht mit genauen Definitionen erweitert. Gesetzlich festgeschrieben werden nur ihre allgemeinen Aussagen. Zur Konkretisierung wird ein System von Sicherheitsnormen geschaffen. Dabei handelt es sich nicht um Normen einzelner nationaler Organisationen, wie etwa des DIN, sondern um sogenannte "harmonisierte Europanormen". Diese Normen müssen zumindest von allen Normungsorganisationen der EU-Staaten anerkannt werden.
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Europanormen zur Konkretisierung
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Interessant ist, dass diese Sicherheitsnormen unverbindlich bleiben. In keinem EG-Staat dürfen sie den Status einer Rechtsvorschrift, eines Gesetzes oder dergleichen erhalten. Ihre Einhaltung wird nicht obligatorisch. Wer dazu in der Lage ist, kann die Anforderungen der EG-Richtlinien auch auf einem nicht in diesen Normen beschriebenen Weg zu erreichen suchen. Dabei sollte man jedoch im Hinterkopf behalten, dass jeder Hersteller über die Übereinstimmung seiner Produkte mit den Richtlinien einen Nachweis führen muss. Kann er nachweisen, dass er zutreffende, harmonisierte Europanormen eingehalten hat, wird angenommen, dass das Produkt auch die Anforderungen der jeweiligen EG-Richtlinien erfüllt. Mit anderen Worten: Der einfachste Weg zur Erfüllung der EG- Richtlinien ist die Einhaltung der darunter angesiedelten harmonisierten Europanormen.
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Erfolg durch Qualifizierung
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Sich ständig ändernde Gesetze erfordern eine permanente Weiterbildung. Nutzen Sie das Schulungsangebot von Pilz.
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