Unfallverhütung kennt jeder. Moderner Arbeitsschutz ist jedoch mehr: Er umfasst neben der Unfallverhütung auch das Vermeiden von Gesundheitsgefahren bei der Arbeit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dabei wird die Verantwortung des Arbeitgebers für die Arbeitnehmer betont.
Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, müssen die Arbeitgeber gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung und § 5 Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die deutsche Umsetzung u.a. der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG und dient dem Schutz des Arbeitnehmers und der Überwachung von Maschinen und Anlagen.
Für Altanlagen mit einem Baujahr vor 1995 ist es besonders wichtig, dass diese dem Anhang 1 der BetrSichV entsprechen. Der Anhang 1 legt die Mindestanforderungen für sichere Maschinen und Arbeitsmittel fest.