Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
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Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Maschinensicherheit durch Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV

Unfallverhütung kennt jeder. Moderner Arbeitsschutz ist jedoch mehr: Er umfasst neben der Unfallverhütung auch das Vermeiden von Gesundheitsgefahren bei der Arbeit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dabei wird die Verantwortung des Arbeitgebers für die Arbeitnehmer betont.

Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, müssen die Arbeitgeber gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung und § 5 Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die deutsche Umsetzung u.a. der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG und dient dem Schutz des Arbeitnehmers und der Überwachung von Maschinen und Anlagen.

Für Altanlagen mit einem Baujahr vor 1995 ist es besonders wichtig, dass diese dem Anhang 1 der BetrSichV entsprechen. Der Anhang 1 legt die Mindestanforderungen für sichere Maschinen und Arbeitsmittel fest.

Pilz – Ihr Partner für die Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV

Unsere versierten Experten unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen technischen Dokumentation sowie bei der Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung nach BetrSichV (Anhang 1). Wir zeigen Ihnen mögliche Gefahrenquellen und reduzieren damit Ihre Haftungs- und Betriebskosten.

Unser Service beinhaltet

  • Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV (Anhang 1)
  • Ermittlung von Prüfumfang und -fristen für Arbeitsmittel
  • Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen zur Risikominimierung
  • Rechtssicherer Aufbau der Technischen Dokumentation für Behörden

Ihre Vorteile durch die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV (Anhang 1)

  • Übertragen Sie die Verantwortung an Pilz
  • Senken Sie das Haftungsrisiko
  • Profitieren Sie von unserer strukturierten Vorgehensweise
  • Sichern Sie sich Vorteile durch passgenaue Lösungen

Der Arbeitgeber kann Aufgaben an sogenannte befähigte Personen übertragen. Wir können diese Verantwortung übernehmen. Aufbauend auf unsere Gefährdungsbeurteilung und mit unserer strukturierten Vorgehensweise erarbeiten wir passgenaue Lösungsvorschläge.

Ausschreibungsvorlagen für Dienstleistungen
nach MRL, ProdSG und BetrSichV (Anhang 1)

Um bei solch einer Vielfalt von Dokumentationsvariationen und Dienstleistungen Klarheit zu schaffen, werden im folgenden Dokument die jeweiligen Anforderungen für eine Ausschreibungsvorlage für Dienstleistungsgewerke nach MRL, ProdSG und BetrSichV (Anhang 1) dargestellt.

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen zur Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV (Anhang 1) oder weiteren Themen finden Sie in unsere Dienstleistungsbroschüren!

Wir schulen Sie auch umfassend zu Themen der Maschinensicherheit in unseren Seminaren.


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